Startgenehmigung für das Ausland und ein anderes Bundesland



  • ÖSTERREISCHISCHER SCHWIMMVERBAND
    Engerthstraße 267 - 269, 1020 Wien
    Tel.: +43 1 74 981 94 Fax: +43 1 74 981 95
    Homepage: http://www.osv.or.at
    e-mail: office@schwimmverband.at

    Startgenehmigung


    a) Antrag auf Genehmigung eines Auslandsstarts (§ 5 Abs. h Allg. WKB des OSV)
    b) Start in einem anderen Bundesland (§ 5 Abs. i Allg. WKB des OSV)


    a) An den österreichischen
        Schwimmverband


    b) An den Landesschwimmverband
        Wien

    Der Verein: 

    Anschrift: 
    Plz: 
    Ort: 
    stellt den Antrag
       Genehmigung eines Auslandsstarts
       Start in einem anderen Bundesland

    Wettkampfbezeichnung: 
    von: bis: 
    Stadt: Land: 
    Datum: 23. May 2013Club e-Mail: 
    Bemerkung (Optional):


    Anmerkung:

    a) Auslandsstart: Der Antrag ist so rechtzeitig über den für den Verein zuständigen Landesverband einzubringen, dass dieser den Antrag an den OSV weiterleiten kann und die Genehmigung noch vor Antritt der Reise in den Händen des Vereines ist.

    b) Start in einem anderen Bundesland: Die Meldung über einen Start in einem anderen Bundesland ist spätestens 1 Woche vor dem beabsichtigten Start beim zuständigen Landesverband einzureichen.

    Antrag wir automatisch an den zuständigen Landesverband und dem beantragenden Verein geschickt
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